StartseiteSecurity-ConsultLinks & ProfileDownloadsServiceImpressum-Kontakt
Privat
Gewerbe
   
 




Wussten Sie schon ... ?

... dass es jährlich durchschnittlich
1,2 Mio. Arbeitsunfälle gibt;
etwa 600 davon enden tödlich !

... bei den Wegeunfällen sind es "nur" rund 400.000;
tödlich davon enden etwa 5.000 !

Das sind Zahlen die bedenklich
machen sollten !

Jeder Arbeitsunfall ist vermeidbar und kostet sehr viel Geld ! Denn ein Arbeitsunfall kostet im Mittel soviel, wie ein Kleinwagen oder dieses schöne Wohnmobil.

Zu diesem Ergebnis kam unlängst ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger.
Bei einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 16 Tagen und Kosten von etwa 500 € täglich, kommt schnell dieser Wert zusammen.

UND auch Sie als Unternehmer haben Probleme und Kosten durch z.B.

1) Arbeitsausfall - kurzfrister Ausfall von Know How und spezielle Fertigkeiten,

2) Personaldisposition - Vertreterregelung, Einarbeitung am Arbeitsplatz,

3) Verwaltungsaufwände - Unfallmeldung an die BG und Krankenkasse und
    evtl. Prüfungen durch Gewerbeamt, BG, TÜV, etc.

4) Koordinationsaufwände - Abfangen von Kundenterminen, Übertragung der
    Aufgaben an Vertreter, etc.

Ich behaupte, geregelter Arbeitsschutz kostet im Jahr nicht einmal 300,- € !
(In einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen)


Urlaub oder Ferien vor dieser Zeit bangt so mancher Arbeitgeber.
Personalknappheit, ungenügende Flexibilität, Unfälle oder Vorfälle während des Urlaubs.

Sie sollten hier Ihre Beachtung ebenso wie auf das Personal, auch auf das Objekt legen.
Auch ein langes Wochenende wie Ostern oder Pfingsten kann für ein ungesicherten Geschäftsraum, Laden, Praxis, Kanzlei, Atelier, usw. schwere Folgen haben.


TIPP: lesen Sie die Beiträge unter R - Risiken für Geschäftsräume und
        V - Vorurteile und Mythen


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.08.2011 über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.

Die beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangten Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PC, während die Kläger sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte beriefen. Die Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben. Das  Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichteten Revisionen der Rundfunkanstalten zurückgewiesen.

Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche  Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird.

Zu dieser Bewertung ist das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich unter Beachtung des Sinn und Zwecks der Regelung gelangt, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will. Denn einerseits sind solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige Mobiltelefone) und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten.

Andererseits dienen die neuartigen Geräte - vor allem im nichtprivaten Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt.

BVerwG, Urteile 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 vom 17.08.2011

Elektrische Entladungen bei Gewittern

Bereits ab Mai stehen Gewitter auf der Tagesordnung unseres mitteleuropäischen Klimas.
Bekanntlich werden Gewitter stets von Blitz und Donner begleitet. Ohne hörbaren Donner, also bei weit entfernten Gewittern, spricht man von Wetterleuchten.

Blitze
sind elektrische Entladungen mit elektrischen Spannungen von mehreren Millionen Volt und Stromstärken bis zu 400000 Ampere, die in Bruchteilen von Sekunden ablaufen und Temperaturen von 30000 °C bewirken können.
Auf die gesamte Erde bezogen entladen sich in jedem Augenblick ca. 3000 Gewitter, pro Stunde treten dabei etwa 100000 Blitze auf. Die übergroße Mehrzahl aller Gewitter entsteht allerdings in den inneren Tropen.
Interessanterweise "springen" die meisten Blitze von Wolke zu Wolke, nur 20% verlaufen zur Erdoberfläche. Trotzdem verursachen Blitze 10% aller Waldbrände, sie sind somit die größten natürlichen Brandstifter. Außerdem können Blitze durch elektromagnetische Induktion elektrische Geräte im Umkreis von bis zu einem Kilometer zerstören.
Im Mittel wird jedes Verkehrsflugzeug etwa einmal im Jahr von einem Blitz getroffen, jedoch sorgen moderne Flugzeugkonstruktionen dafür, dass die Insassen meist unbehelligt bleiben. Die Wahrscheinlichkeit, als Fußgänger draußen im Freien von einem Blitz getroffen zu werden, gleicht etwa derjenigen, im Lotto einen Sechser mit Superzahl zu gewinnen. Darüber hinaus ist es tröstlich, dass zwei Drittel aller vom Blitz Getroffenen überleben (aufgrund des sog. Skin-Effektes). In Deutschland sind im langjährigen Mittel jeweils 3 bis 4 Blitztote zu beklagen, die durch Blitze verursachten materiellen Schäden betragen rund 2 Mio. Euro. Trotz ihrer mitunter verheerenden Wirkung ist die einem Blitz zugrunde liegende Energie wegen der extrem kurzen Wirkungsdauer eher gering. Sie entspricht in etwa dem Heizwert von 10 Litern Super-Benzin. 

Die o.g. Statistik sollte Sie aber nicht auffordern unvorsichtig zu werden. Ein gesunder Respekt kann nicht Schaden. Als beruflicher Vielfahrer wissen Sie: Vorsicht ist geboten. Das bedeutet für den Strassenverkehr: Vorsicht vor Sichtbehinderungen und evtl. vom Blitz getroffene Bäume, Masten, Leitungen, o.ä. Rechnen Sie mit Starkregen und Aquaplaning. Passen Sie Ihre Fahrweise an die Verhältnisse an !

Aber auch Berufstätige die sich hauptsächlich im Freien aufhalten, wie z.B. Bauhandwerker, Dachdecker, Feldarbeiter müssen auf diese Witterungseinflüsse vorbereitet sein und sollten sich nicht in Gefahr begeben. D.h. runter vom Dach oder Gerüst. Ausreichenden Abstand zu oberirdischen (Strom-)Leitungen. Schon bei einer 15.000 V-Leitung ist der Abstand unter 2 m lebensgefährlich. Wenn Sie Knietief im frischen, nassen Beton stehen – raus da ! Auch hier gilt: Sie als Profi müssen wissen, wie was geerdet sein muss.


im Sommer wird so mancher Arbeitsplatz zu einem Backofen. Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 empfiehlt Raumtemperaturen bis maximal 26 Grad. Diese Grenztemperatur ist aber nicht einklagbar, da es lediglich eine Richtlinie ist. Die Arbeitsstättenverordnung § 6 besagt nur, dass die Raumtemperatur gesundheitlich zuträglich sein muss.

Sollte jedoch ein Arbeitnehmer durch eine hitzebedingte Gesundheitsbeeinträchtigung arbeitsunfähig werden, ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Folgeverletzungen aus Unfällen werden als Arbeitsunfälle klassifiziert.

Hohe Temperaturen führen zu Müdigkeit, Konzentrationsschwächen,
Herz-Kreislaufstörungen und geringerer Leistungsfähigkeit. Das wirkt sich
auf die Produktivität aus.

In Anbetracht der derzeitigen Hitze-Wellen, die sich mitunter nicht nur über Tage, sondern z.T. über längere Zeiträume ziehen, empfehle ich evtl. Beschwerden oder Problemen einfach vor zu beugen. Die einfachste, effektivste und natürlich auch günstigste Massnahme besteht immer in der Bereitstellung von Getränken wie z.B. Wasser (am besten ohne Kohlensäure), Früchte- oder Kräutertees oder Säfte.

Besonders gut kommen auch Tipps, seitens der Leitung, bei den Beschäftigten
an. Ich habe hier einmal das wichtigste Zusammengestellt:

- Lassen Sie bei Ihrem Arbeitsweg das Auto zu Hause und nehmen Sie stattdessen das Fahrrad. Wenn der Weg zu weit ist, bedecken Sie im Auto Lenkrad und Sitz mit einem Frottee-Tuch, kurbeln die Fenster vor der Fahrt herunter und lüften Sie vorher durch, indem Sie die Türen aufmachen. Nutzen Sie, wenn vorhanden, die Klimaanlage. Ansonsten helfen auch Ventilatoren

- Trotz Hitze empiehlt es sich, in vielen Berufen und Branchen die Etikette zu wahren, und das Jackett erst abzulegen, wenn der Gastgeber es macht. Krawatte und zugeknöpftes Hemd, bei Damen Strümpfe unter Rock oder Kleid, keine Spagetti-Träger und Minirücke sind ein Muss, sobald Kundenkontakt besteht und Karriereambitionen bestehen.

- Kurze Hosen und Badelatschen sind generell out

- Schweiß von der Stirn mit Kleenex oder Taschentuch abtupfen.

- Kaltes Wasser ins Gesicht auf der Toilette

Passen Sie sich den Aussentemperaturen an:

- Nutzen Sie die kühlen Morgenstunden zum Arbeiten
- Legen Sie eine längere Mittagspause ein
- Lüften Sie morgens und am späten Abend gut durch
- Ziehen Sie auf der Sonnenseite früh am Morgen bereits die Jalousien oder Vorhänge zu
- Regeln Sie den Sonnenschutz immer wieder nach. Achten Sie dabei, dass genügend Tageslicht einfällt
- Verzichten Sie auf Lampen. Diese geben zusätzlich Wärme ab
- Seien Sie vorsichtig mit Ventilatoren und Durchzug. Empfindliche holen sich schnell Nackenverspannungen und Bindehautentzündungen
- Kühlen Sie regelmäßig Schläfen und Handgelenke durch kaltes Wasser.
- Auch ein feucht-kühler Lappen im Nacken schafft Linderung
- Am Schreibtisch können Sie einen Kühleffekt schaffen, indem Sie Ihre
Füße in einen Eimer kalten Wassers stellen
- Trinken Sie reichlich Wasser (am besten ohne Kohlensäure), Früchte-
oder Kräutertees und Säfte. Kaffee eignet sich weniger, da er Herz und Kreislauf anregt
- Vermeiden Sie fette Mahlzeiten und essen Sie stattdessen lieber Obst und Gemüse
- Verlegen Sie körperliche Anstrengungen und denkintensive Tätigkeiten
auf die Morgenstunden
- Vermeiden Sie Stress
- Tragen Sie leichte Kleidung aus Baumwolle, Leinen oder Seide
- Ist ein Betriebsrat vorhanden, können Sie Regelungen bei Hitze in die Betriebsvereinbarung aufnehmen. Diese kann umfassen Änderung der Arbeitszeit
Betriebsferien, Arbeitspausen, Klimaanlagen, Lüfter, Ventilatoren, Kleidungsvorschriften, Essens- und Getränkeregelungen, Firmen- und arbeitsplatzabhängige Schutzmaßnahmen

=> Verweigern Sie auch bei hohen Temperaturen keinesfalls die Arbeit,
sondern weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Problematik hin.
Versuchen Sie mit ihm, eine Lösung zu finden


Krank sein, Krank feiern - Rechte und Pflichten

Beim Streitthema "Krankheit" gehen oft Gerüchte und Falschannahmen umher. Hierüber gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Das wichtigste finden Sie im folgenden Beschrieben.


Krank zur Arbeit.pdf


Für Unternehmen ist Einbruchschutz allein gegen Vandalismus und Datenverlust eine Frage der Existenz. Denn der Verlust sensibler Daten und täglicher Arbeitsgeräte bedeutet einen schmerzlichen Einschnitt in das Arbeitsleben und die Kundenbeziehungen - die nicht selten scheitern, wenn das Unternehmen zu lange arbeitsunfähig ist.

Geschäftsräume


Für jede Branche und jedes Unternehmen sind verschiedene und individualisierte Sicherungskonzepte notwendig. Nicht nur dem Handel machen Ladendiebstähle zu schaffen: Diebstahl und Einbruch bedrohen die kleingewerblichen, mittelständischen oder selbstständigen unternehmerischen Existenzen. Ladenpassagen, Bank- und Geschäftszentren, aber auch private Wohn- und Geschäftsviertel werden heute nicht selten rund um die Uhr von privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen gesichert.

Erhöhtes Risiko z. B. für Ärzte, Apotheker, Büros ...

Neben den klassischen Zielgruppen sind heute auch Rechtsanwälte, Architekten und Agenturen – aber vor allem Ärzte und Apotheken – durch Überfälle oder Einbrüche gefährdet, die Mitarbeiter, Kunden und nicht zuletzt die unternehmerische Existenz insgesamt bedrohen. Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA) belegt aber die Effizienz von Präventionsmaßnahmen gegen Überfall und Einbruch. Moderne Sicherheitstechnik und -dienstleistungen verhindern nicht nur Verbrechen im Vorfeld, sondern führen auch zu einer steigenden Aufklärungsquote. Zum Beispiel dadurch, dass Überfälle und Einbrüche von Videoüberwachungsanlagen dokumentiert werden oder Sicherheitsdienste und Polizei schneller und gezielter alarmiert werden können.

Datenverlust = Existenzverlust

Die zunehmende Verflechtung der Menschen und der Wirtschaft mittels moderner Informationstechnologie macht die Unternehmensdaten zu einem sensiblen Punkt: Der Verlust von Daten durch Zerstörung oder der Diebstahl ganzer Büroausstattungen inklusive Computern und Servern kann heutzutage den unternehmerischen Ruin bedeuten. Denn die Versicherung kann materielle Verluste ausgleichen, aber nur schwer ideelle Werte schützen. Der präventiven Sicherheitstechnik kommt bei Werbe- und Medienunternehmen, Architekten und Ingenieuren, Rechtsanwälten und Ärzten sowie weiteren Branchen eine besondere Bedeutung zu.  

Existenzsicherung


Für Unternehmen ist Einbruchschutz allein gegen Vandalismus und Datenverlust eine Frage der Existenz. Denn der Verlust sensibler Daten und täglicher Arbeitsgeräte bedeutet einen schmerzlichen Einschnitt in das Arbeitsleben und die Kundenbeziehungen – die nicht selten scheitern, wenn das Unternehmen zu lange arbeitsunfähig ist.  


Urlaub ausbezahlen !?

Zu Beginn eines Kalenderjahres gibt es immer heftige Diskussionen, wie mit dem RESTurlaub zu verfahren ist. Im folgenden finden Sie nähre Informationen hierzu.


Urlaub ausbezahlen.pdf


Gefährliche Unwissenheit und falsche Vorstellungen sind leider weit verbreitet. Sie beweisen ein völlig realitätsfremdes Verständnis von Sicherheit.

Eine Sammlung typischer Irrtümer:

„Wer einbrechen will, schafft es auch trotz aller technischen Sicherungen!“

Falsch:
Die wenigsten Einbrecher gehören in die Sparte der gut ausgerüsteten Profis. Haus- und Wohnungseinbrecher sind häufig Gelegenheitstäter, die sich durch gute mechanische und elektronische Sicherungen abhalten lassen. Die Erfahrung zeigt: Diebe wollen sich schnell bedienen! Je mehr Hindernisse man dem Einbrecher in den Weg legt, umso seltener erreicht er sein Ziel.

„Einbrecher kommen nur nachts und da bin ich sowieso zu Hause!“

Falsch:
35 % der Wohnungseinbrüche finden tagsüber zwischen 6 und 21 Uhr statt. Durch Beobachtung (Klingeln, Anrufe) wird vorher die Abwesenheit der Bewohner festgestellt.

„Ich bin ja versichert und bekomme alles ersetzt!“

Aber:
Keine Versicherung kann ideelle Werte ersetzen oder die psychischen Folgen von Einbrüchen ausgleichen. Viele Haushalte sind oft auch unterversichert.
Und: wenn Ihnen die Versicherung nachweisen kann, dass Ihre Sicherungsein-richtung (z.B. Haustürschlösser, Fensterriegel) nicht mehr Standardgemäss sind, wird daraus Fahrlässigkeit und es gibt nix !

„Von außen sichtbare Alarmanlagen sind eine Einladung für Diebe.“

Falsch:
Die abschreckende Wirkung von sichtbaren Alarmanlagen ist statistisch erwiesen.

„Bei mir wird nicht eingebrochen, denn bei mir ist nichts zu holen!“

Falsch:
Fast jeder unterschätzt die Werte, die er zu Hause hat. Außerdem weiß ein Einbrecher meist nicht vorher, ob es sich für ihn lohnt! Sogar das Sparschwein im Kinderzimmer, Bier und Wein, oder die Arbeitsspeicher Ihre PC sind wertvolles Diebesgut


Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!

 
 Top