... dass es jährlich durchschnittlich 1,2 Mio. Arbeitsunfälle gibt; etwa 600 davon enden tödlich !
... bei den Wegeunfällen sind es "nur" rund 400.000; tödlich davon enden etwa 5.000 !
Das sind Zahlen die bedenklich machen sollten !
Jeder Arbeitsunfall ist vermeidbar und kostet sehr viel Geld ! Denn ein Arbeitsunfall kostet im Mittel soviel, wie ein Kleinwagen oder dieses schöne Wohnmobil.
Zu diesem Ergebnis kam unlängst ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger. Bei einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 16 Tagen und Kosten von etwa 500 € täglich, kommt schnell dieser Wert zusammen.
UND auch Sie als Unternehmer haben Probleme und Kosten durch z.B.
1) Arbeitsausfall - kurzfrister Ausfall von Know How und spezielle Fertigkeiten,
2) Personaldisposition - Vertreterregelung, Einarbeitung am Arbeitsplatz,
3) Verwaltungsaufwände - Unfallmeldung an die BG und Krankenkasse und evtl. Prüfungen durch Gewerbeamt, BG, TÜV, etc.
4) Koordinationsaufwände - Abfangen von Kundenterminen, Übertragung der Aufgaben an Vertreter, etc.
Ich behaupte, geregelter Arbeitsschutz kostet im Jahr nicht einmal 300,- € ! (In einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen)
Urlaub oder Ferien vor dieser Zeit bangt so mancher Arbeitgeber. Personalknappheit, ungenügende Flexibilität, Unfälle oder Vorfälle während des Urlaubs.
Sie sollten hier Ihre Beachtung ebenso wie auf das Personal, auch auf das Objekt legen. Auch ein langes Wochenende wie Ostern oder Pfingsten kann für ein ungesicherten Geschäftsraum, Laden, Praxis, Kanzlei, Atelier, usw. schwere Folgen haben.
TIPP: lesen Sie die Beiträge unter R - Risiken für Geschäftsräume und V - Vorurteile und Mythen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.08.2011 über drei Klagen gegen
Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen
Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen
(freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie
über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat
genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte
vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.
Die beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangten
Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PC, während die Kläger
sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte beriefen. Die
Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben und die Gebührenbescheide
aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichteten
Revisionen der Rundfunkanstalten zurückgewiesen.
Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die
Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet
wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine
Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das
herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben
Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als
Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das
herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat,
sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der
Wohnung bereitgehalten wird.
Zu dieser Bewertung
ist das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich unter Beachtung des Sinn
und Zwecks der Regelung gelangt, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte
rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will. Denn einerseits sind
solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige
Mobiltelefone) und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu
bestimmten Räumlichkeiten.
Andererseits dienen die neuartigen Geräte - vor allem im nichtprivaten
Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als
Arbeitsmittel benutzt.
BVerwG, Urteile 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 vom 17.08.2011
Elektrische Entladungen bei Gewittern
Bereits ab Mai stehen Gewitter auf der Tagesordnung unseres mitteleuropäischen
Klimas.
Bekanntlich werden Gewitter stets von Blitz und Donner begleitet. Ohne hörbaren
Donner, also bei weit entfernten Gewittern, spricht man von Wetterleuchten. Blitze sind elektrische Entladungen mit elektrischen Spannungen von
mehreren Millionen Volt und Stromstärken bis zu 400000 Ampere, die in
Bruchteilen von Sekunden ablaufen und Temperaturen von 30000 °C bewirken
können.
Auf die gesamte Erde bezogen entladen sich in jedem Augenblick ca. 3000
Gewitter, pro Stunde treten dabei etwa 100000 Blitze auf. Die übergroße
Mehrzahl aller Gewitter entsteht allerdings in den inneren Tropen.
Interessanterweise "springen" die meisten Blitze von Wolke zu Wolke,
nur 20% verlaufen zur Erdoberfläche. Trotzdem verursachen Blitze 10% aller
Waldbrände, sie sind somit die größten natürlichen Brandstifter. Außerdem
können Blitze durch elektromagnetische Induktion elektrische Geräte im Umkreis
von bis zu einem Kilometer zerstören.
Im Mittel wird jedes Verkehrsflugzeug etwa einmal im Jahr von einem Blitz
getroffen, jedoch sorgen moderne Flugzeugkonstruktionen dafür, dass die
Insassen meist unbehelligt bleiben. Die Wahrscheinlichkeit, als Fußgänger
draußen im Freien von einem Blitz getroffen zu werden, gleicht etwa derjenigen,
im Lotto einen Sechser mit Superzahl zu gewinnen. Darüber hinaus ist es
tröstlich, dass zwei Drittel aller vom Blitz Getroffenen überleben (aufgrund
des sog. Skin-Effektes). In Deutschland sind im langjährigen Mittel jeweils 3
bis 4 Blitztote zu beklagen, die durch Blitze verursachten materiellen Schäden
betragen rund 2 Mio. Euro. Trotz ihrer mitunter verheerenden Wirkung ist die
einem Blitz zugrunde liegende Energie wegen der extrem kurzen Wirkungsdauer
eher gering. Sie entspricht in etwa dem Heizwert von 10 Litern Super-Benzin.
Die o.g. Statistik sollte Sie aber nicht auffordern unvorsichtig zu werden. Ein
gesunder Respekt kann nicht Schaden. Als beruflicher Vielfahrer wissen Sie:
Vorsicht ist geboten. Das bedeutet für den Strassenverkehr: Vorsicht vor
Sichtbehinderungen und evtl. vom Blitz getroffene Bäume, Masten, Leitungen,
o.ä. Rechnen Sie mit Starkregen und Aquaplaning. Passen Sie Ihre Fahrweise an
die Verhältnisse an !
Aber auch Berufstätige die sich hauptsächlich im Freien aufhalten, wie z.B.
Bauhandwerker, Dachdecker, Feldarbeiter müssen auf diese Witterungseinflüsse
vorbereitet sein und sollten sich nicht in Gefahr begeben. D.h. runter vom Dach
oder Gerüst. Ausreichenden Abstand zu oberirdischen (Strom-)Leitungen. Schon
bei einer 15.000 V-Leitung ist der Abstand unter 2 m lebensgefährlich. Wenn Sie
Knietief im frischen, nassen Beton stehen – raus da ! Auch hier gilt: Sie als
Profi müssen wissen, wie was geerdet sein muss.
im Sommer wird so mancher Arbeitsplatz zu einem Backofen.
Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 empfiehlt Raumtemperaturen bis maximal
26 Grad. Diese Grenztemperatur ist aber nicht einklagbar, da es lediglich
eine Richtlinie ist. Die Arbeitsstättenverordnung § 6 besagt nur, dass
die Raumtemperatur gesundheitlich zuträglich sein muss.
Sollte
jedoch ein Arbeitnehmer durch eine hitzebedingte Gesundheitsbeeinträchtigung
arbeitsunfähig werden, ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung
verpflichtet. Folgeverletzungen aus Unfällen werden als Arbeitsunfälle
klassifiziert.
Hohe Temperaturen führen zu Müdigkeit,
Konzentrationsschwächen, Herz-Kreislaufstörungen und geringerer
Leistungsfähigkeit. Das wirkt sich auf die Produktivität aus.
In
Anbetracht der derzeitigen Hitze-Wellen, die sich mitunter nicht nur über
Tage, sondern z.T. über längere Zeiträume ziehen, empfehle ich
evtl. Beschwerden oder Problemen einfach vor zu beugen. Die
einfachste, effektivste und natürlich auch günstigste Massnahme besteht immer
in der Bereitstellung von Getränken wie z.B. Wasser (am besten ohne
Kohlensäure), Früchte- oder Kräutertees oder Säfte.
Besonders gut kommen auch Tipps, seitens
der Leitung, bei den Beschäftigten an. Ich habe hier einmal das wichtigste
Zusammengestellt:
- Lassen Sie bei Ihrem Arbeitsweg das Auto zu Hause und
nehmen Sie stattdessen das Fahrrad. Wenn der Weg zu weit ist, bedecken Sie
im Auto Lenkrad und Sitz mit einem Frottee-Tuch, kurbeln die Fenster
vor der Fahrt herunter und lüften Sie vorher durch, indem Sie die
Türen aufmachen. Nutzen Sie, wenn vorhanden, die Klimaanlage. Ansonsten
helfen auch Ventilatoren
- Trotz Hitze empiehlt es sich, in vielen Berufen
und Branchen die Etikette zu wahren, und das Jackett erst abzulegen, wenn
der Gastgeber es macht. Krawatte und zugeknöpftes Hemd, bei Damen Strümpfe
unter Rock oder Kleid, keine Spagetti-Träger und Minirücke sind ein Muss,
sobald Kundenkontakt besteht und Karriereambitionen bestehen.
- Kurze Hosen und
Badelatschen sind generell out
- Schweiß von der Stirn mit Kleenex oder
Taschentuch abtupfen.
- Kaltes Wasser ins Gesicht auf der Toilette
Passen
Sie sich den Aussentemperaturen an:
- Nutzen Sie die kühlen Morgenstunden zum
Arbeiten - Legen Sie eine längere Mittagspause ein - Lüften Sie morgens und am
späten Abend gut durch - Ziehen Sie auf der Sonnenseite früh am Morgen bereits
die Jalousien oder Vorhänge zu - Regeln Sie den Sonnenschutz immer wieder
nach. Achten Sie dabei, dass genügend Tageslicht einfällt - Verzichten Sie
auf Lampen. Diese geben zusätzlich Wärme ab - Seien Sie vorsichtig mit
Ventilatoren und Durchzug. Empfindliche holen sich schnell
Nackenverspannungen und Bindehautentzündungen - Kühlen Sie regelmäßig Schläfen
und Handgelenke durch kaltes Wasser. - Auch ein feucht-kühler Lappen im Nacken
schafft Linderung - Am Schreibtisch können Sie einen Kühleffekt schaffen, indem
Sie Ihre Füße in einen Eimer kalten Wassers stellen - Trinken Sie reichlich
Wasser (am besten ohne Kohlensäure), Früchte- oder Kräutertees und Säfte.
Kaffee eignet sich weniger, da er Herz und Kreislauf anregt - Vermeiden Sie
fette Mahlzeiten und essen Sie stattdessen lieber Obst und Gemüse - Verlegen
Sie körperliche Anstrengungen und denkintensive Tätigkeiten auf die
Morgenstunden - Vermeiden Sie Stress - Tragen Sie leichte Kleidung aus
Baumwolle, Leinen oder Seide - Ist ein Betriebsrat vorhanden, können Sie
Regelungen bei Hitze in die Betriebsvereinbarung aufnehmen. Diese kann
umfassen Änderung der
Arbeitszeit Betriebsferien, Arbeitspausen, Klimaanlagen, Lüfter,
Ventilatoren, Kleidungsvorschriften, Essens- und
Getränkeregelungen, Firmen- und arbeitsplatzabhängige
Schutzmaßnahmen
=> Verweigern Sie auch bei hohen Temperaturen keinesfalls die
Arbeit, sondern weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Problematik
hin. Versuchen Sie mit ihm, eine Lösung zu finden
Krank sein, Krank feiern - Rechte und Pflichten
Beim Streitthema "Krankheit" gehen oft Gerüchte und Falschannahmen umher. Hierüber gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben. Das wichtigste finden Sie im folgenden Beschrieben.
Für
Unternehmen ist Einbruchschutz allein gegen Vandalismus und Datenverlust
eine Frage der Existenz. Denn der Verlust sensibler Daten und täglicher
Arbeitsgeräte bedeutet einen schmerzlichen Einschnitt in das Arbeitsleben und
die Kundenbeziehungen - die nicht selten scheitern, wenn das Unternehmen zu
lange arbeitsunfähig ist.
Geschäftsräume
Für jede Branche und jedes Unternehmen sind verschiedene und individualisierte
Sicherungskonzepte notwendig. Nicht nur dem Handel machen Ladendiebstähle zu
schaffen: Diebstahl und Einbruch bedrohen die kleingewerblichen,
mittelständischen oder selbstständigen unternehmerischen Existenzen.
Ladenpassagen, Bank- und Geschäftszentren, aber auch private Wohn- und
Geschäftsviertel werden heute nicht selten rund um die Uhr von privaten Wach-
und Sicherheitsunternehmen gesichert.
Erhöhtes Risiko z.
B. für Ärzte, Apotheker, Büros ...
Neben
den klassischen Zielgruppen sind heute auch Rechtsanwälte, Architekten und
Agenturen – aber vor allem Ärzte und Apotheken – durch Überfälle oder Einbrüche
gefährdet, die Mitarbeiter, Kunden und nicht zuletzt die unternehmerische
Existenz insgesamt bedrohen. Die polizeiliche Kriminalstatistik des
Bundeskriminalamtes (BKA) belegt aber die Effizienz von Präventionsmaßnahmen
gegen Überfall und Einbruch. Moderne Sicherheitstechnik und -dienstleistungen
verhindern nicht nur Verbrechen im Vorfeld, sondern führen auch zu einer steigenden
Aufklärungsquote. Zum Beispiel dadurch, dass Überfälle und Einbrüche von
Videoüberwachungsanlagen dokumentiert werden oder Sicherheitsdienste und
Polizei schneller und gezielter alarmiert werden können.
Datenverlust =
Existenzverlust
Die
zunehmende Verflechtung der Menschen und der Wirtschaft mittels moderner
Informationstechnologie macht die Unternehmensdaten zu einem sensiblen Punkt:
Der Verlust von Daten durch Zerstörung oder der Diebstahl ganzer
Büroausstattungen inklusive Computern und Servern kann heutzutage den
unternehmerischen Ruin bedeuten. Denn die Versicherung kann materielle Verluste
ausgleichen, aber nur schwer ideelle Werte schützen. Der präventiven
Sicherheitstechnik kommt bei Werbe- und Medienunternehmen, Architekten und
Ingenieuren, Rechtsanwälten und Ärzten sowie weiteren Branchen eine besondere
Bedeutung zu.
Existenzsicherung
Für Unternehmen ist Einbruchschutz allein gegen Vandalismus
und Datenverlust eine Frage der Existenz. Denn der Verlust sensibler Daten und
täglicher Arbeitsgeräte bedeutet einen schmerzlichen Einschnitt in das
Arbeitsleben und die Kundenbeziehungen – die nicht selten scheitern, wenn das
Unternehmen zu lange arbeitsunfähig ist.
Urlaub ausbezahlen !?
Zu Beginn eines Kalenderjahres gibt es immer heftige Diskussionen, wie mit dem RESTurlaub zu verfahren ist. Im folgenden finden Sie nähre Informationen hierzu.
Gefährliche
Unwissenheit und falsche Vorstellungen sind leider weit verbreitet. Sie
beweisen ein völlig realitätsfremdes Verständnis von Sicherheit.
Eine Sammlung
typischer Irrtümer:
„Wer einbrechen
will, schafft es auch trotz aller technischen Sicherungen!“
Falsch: Die wenigsten Einbrecher gehören in die Sparte der gut ausgerüsteten
Profis. Haus- und Wohnungseinbrecher sind häufig Gelegenheitstäter, die sich
durch gute mechanische und elektronische Sicherungen abhalten lassen. Die
Erfahrung zeigt: Diebe wollen sich schnell bedienen! Je mehr Hindernisse man
dem Einbrecher in den Weg legt, umso seltener erreicht er sein Ziel.
„Einbrecher kommen
nur nachts und da bin ich sowieso zu Hause!“
Falsch: 35 % der Wohnungseinbrüche finden tagsüber zwischen 6 und 21 Uhr statt.
Durch Beobachtung (Klingeln, Anrufe) wird vorher die Abwesenheit der Bewohner
festgestellt.
„Ich bin ja
versichert und bekomme alles ersetzt!“
Aber: Keine Versicherung kann ideelle Werte ersetzen oder die psychischen
Folgen von Einbrüchen ausgleichen. Viele Haushalte sind oft auch
unterversichert. Und: wenn Ihnen die Versicherung nachweisen kann, dass Ihre Sicherungsein-richtung (z.B. Haustürschlösser, Fensterriegel) nicht mehr Standardgemäss sind, wird daraus Fahrlässigkeit und es gibt nix !
„Von außen
sichtbare Alarmanlagen sind eine Einladung für Diebe.“
Falsch: Die abschreckende Wirkung von sichtbaren Alarmanlagen ist statistisch
erwiesen.
„Bei mir wird
nicht eingebrochen, denn bei mir ist nichts zu holen!“
Falsch: Fast jeder unterschätzt die Werte, die er zu Hause hat. Außerdem weiß
ein Einbrecher meist nicht vorher, ob es sich für ihn lohnt! Sogar das Sparschwein im Kinderzimmer, Bier und Wein, oder die Arbeitsspeicher Ihre PC sind wertvolles Diebesgut
Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!